FAMILIEN- UND ERBRECHT - INSBESONDERE IM INTERNATIONALEN KONTEXT
Im Familienrecht biete ich, gerade bei internationalen Familienkonstellationen, das gesamte Spektrum dieses Fachgebietes an: Beratung und Vertretung bei der Erstellung von Eheverträgen, Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen, Unterhaltsrecht, Elterliche Sorge, Umgangsrecht sowie die gerichtliche Vertretung bei Ehescheidungen.

Sie möchten ihre Vermögensnachfolge als Privatperson oder Unternehmen planen? Sie erhalten eine auf ihre individuelle Situation abgestimmte Rechtsberatung vor dem Erbfall, unter Beachtung des internationalen Erbrechts, des Familienrechts und Gesellschaftsrechts und ich entwickle mit Ihnen und in Abstimmung und Kooperation mit Ihrem Steuerberater, die für Sie passende erbrechtliche Vereinbarung.

Um nach dem Erbfall, Streit unter Erben zu verhindern oder zu lösen, begleite ich Sie kompetent bei der außergerichtlichen und der gerichtlichen Erbauseinandersetzung.

Der Fachanwaltslehrgang für das Erbrecht wurde erfolgreich absolviert und die Zulassung als Fachanwältin Erbrecht ist geplant.

Wir sprechen Deutsch
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© 2014 Angela Bertolini - Rechtsanwältin -
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