FAMILIEN- UND ERBRECHT -
INSBESONDERE IM INTERNATIONALEN KONTEXT
Im
Familienrecht biete ich, gerade bei internationalen Familienkonstellationen,
das gesamte Spektrum dieses Fachgebietes an: Beratung und Vertretung bei der
Erstellung von Eheverträgen, Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen,
Unterhaltsrecht, Elterliche Sorge, Umgangsrecht sowie die gerichtliche
Vertretung bei Ehescheidungen.
Sie möchten ihre
Vermögensnachfolge als Privatperson oder Unternehmen planen?
Sie erhalten eine auf ihre individuelle Situation abgestimmte Rechtsberatung vor
dem Erbfall, unter Beachtung des internationalen Erbrechts, des Familienrechts
und Gesellschaftsrechts und ich entwickle mit Ihnen und in Abstimmung und
Kooperation mit Ihrem Steuerberater, die für Sie passende erbrechtliche Vereinbarung.
Um nach dem Erbfall, Streit unter Erben zu verhindern oder zu lösen, begleite ich
Sie kompetent bei der außergerichtlichen und der gerichtlichen
Erbauseinandersetzung.
Der Fachanwaltslehrgang für das Erbrecht wurde erfolgreich absolviert und die Zulassung
als Fachanwältin Erbrecht ist geplant.