ALLGEMEINES ZIVIL-, KAUF- UND HANDELSRECHT
Neben der Unterstützung und Beratung im allgemeinen Zivilrecht,
wie dem Immobilienrecht oder Arbeitsrecht, stehe ich Ihnen in
Fragen des Handelskaufs und des Internationalen Kaufrechts sowie bei der
Gestaltung von Verträgen und der Erstellung von Allgemeine Geschäftsbedingungen
für den Vertrieb Ihrer Waren und Dienstleistungen kompetent zur Verfügung.
Damit die Beziehungen zu Geschäftspartnern in Ihrem Sinne verlaufen und
Ihre Ansprüche erfolgreich durchgesetzt werden können.